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Digitale Bescheide mit DATEV
effizient, sicher und gesetzeskonform
Ab 2026 Bescheide digital empfangen
Der digitale Abruf von Bescheiden spart Zeit, reduziert Papierkram und ermöglicht jederzeit einen schnellen Zugriff auf wichtige Dokumente. Die Finanzverwaltung plant bis zum Jahr 2027 eine reine digitale Bekanntmachung. Jetzt schon in wenigen Schritten auf digitale Bescheide umsteigen.
Ab 2026 wird der digitale Abruf für viele Bescheide zur Standardform der Bekanntgabe. Ein Widerspruch gegen die digitale Zustellung ist weiterhin möglich.
Digitale Bescheide mit DATEV
Mit DATEV können Steuerbescheide und weitere Dokumente der Finanzverwaltung digital abgerufen werden – rechtsverbindlich und im PDF-Format.
Über das DIVA II-Verfahren (Digitaler Bescheidabruf) stehen Bescheide direkt in Anwendungen wie dem Dokumentenkorb oder DATEV Kommunikation Finanzverwaltung bereit, sobald sie von der Finanzverwaltung bereitgestellt wurden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Sofortiger Zugriff
Bescheide sind direkt nach Bereitstellung verfügbar. -
Rechtsverbindlich
Digitale Bescheide ersetzen den Papierbescheid vollständig.
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Effiziente Archivierung
Dank klarer Struktur, direkter Verlinkungen und integrierter Aufgabenverwaltung lässt sich der Arbeitsalltag deutlich schneller und einfacher organisieren.
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Nahtlose Integration
Aktuelle Informationen, Statusübersichten und Hinweise erleichtern die Orientierung und unterstützen ein reibungsloses Arbeiten im digitalen DATEV-Umfeld.
Voraussetzungen
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SmartCard oder SmartLogin
vorhanden und bei DATEV registriert.
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Freigabe in der Rechteverwaltung online
für das Zugangsmedium.
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Untervollmacht für Mitarbeiter
Jeder abrufberechtigte Mitarbeiter benötigt eine Untervollmacht in der Vollmachtsdatenbank (VDB), die ausschließlich vom Steuerberater hinterlegt werden kann.
Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Webinar an.
Wann: Dienstag, 20. Januar 2026, 10:00 Uhr
Dauer: 15 Min. + 15 Min. Q&A



